Zum Thema:
Personenbedingte Kündigung bei Schlechtleistung
Kann der Arbeitgeber kündigen, nur weil der Arbeitnehmer nicht gut genug arbeitet?
Die personenbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung des Arbeitnehmers hält äußerst selten einer arbeitsrechtlichen Überprüfung stand.
Der Arbeitnehmer schuldet, anders als beispielsweise ein Bauunternehmen – im Rahmen eines Werkvertrages – keinen bestimmten Erfolg. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes erfüllt der Arbeitnehmer bereits dann seine arbeitsvertraglichen Pflichten, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet. Es kommt mithin auf die persönliche Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers an, die der Arbeitgeber ermitteln muss.
Je nachdem, wie die Schlechtleistung des Arbeitnehmers konkret aussieht, kommt eine personenbedingte Kündigung in Betracht oder – bei einer vorwerfbar fehlerhaften Arbeit – eine verhaltensbedingte Kündigung.
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