Scheidung
Vor dem Hintergrund meiner Erfahrung als Rechtsanwalt für Familienrecht versuche ich bei meiner gesamten Tätigkeit gegenüber allen Beteiligten einfühlsam und respektvoll zu handeln.
So vertrete ich selbstverständlich die Interessen meiner Mandantschaft – ohne jede Einschränkung – im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Ein fairer Umgang mit der Gegenpartei, sowohl in Wort und Schrift, ist mir jedoch ebenso wichtig, wie auf das Wohl beteiligter Kinder hinzuweisen und im Vordergrund stehenzulassen.
Ich befasse mich mit nahezu sämtlichen, im Familienrecht vorkommenden Problemstellungen, insbesondere mit Ihrer Scheidung und dem hierzu erforderlichen Scheidungsverfahren.
Unterhalt
Ich befasse mich mit sämtlichen im Familienrecht vorkommenden Problemstellungen, zum Beispiel mit der Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen. Ihre Vertretung bei folgenden Unterhaltsansprüchen kommt in Betracht:
- Familienunterhalt (§ 1360 BGB)
- Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB)
- Geschiedenenunterhalt (§ 1569 ff. BGB) wegen: Kindesbetreuung, Alters, Krankheit, Arbeitslosigkeit Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt, Unterhalt aus Billigkeitsgründen
- Verwandtenunterhalt (§§ 1601 ff. BGB) minderjähriger Kinder, volljähriger privilegierter Kinder und volljähriger Kinder
- sonstige Verwandte (Eltern, Großeltern)
Sorgerecht
Ich befasse mich mit sämtlichen im Familienrecht vorkommenden Problemstellungen, zum Beispiel mit Ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in Sorgerechtsverfahren, Ihrer Vertretung bei Sorgerechtsentziehung durch das Jugendamt, Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge.
Umgangsrecht
Ich befasse mich mit der Durchsetzung Ihres Umgangsrechts bei Trennung und Scheidung, Ihrem Umgangsrecht als Elternteil sowie Großelternteil.
Zugewinn / Vermögensauseinandersetzung
Ich befasse mich mit allen Fragen Ihrer Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, der Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen, Ausgleichsansprüchen bei Tilgung gemeinsamer Schulden (Gesamtschuldnerausgleich).
Scheidungsverfahren
Ich befasse mich mit Ihrer Scheidung und dem hierzu erforderlichen Scheidungsverfahren. Unter einem Scheidungsanwalt versteht man einen Anwalt, zu dessen Schwerpunkten die Scheidung gehört. In diesem Sinne sehe ich mich auch als Scheidungsanwalt, innerhalb meiner Tätigkeit als Anwalt für Familienrecht.
Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe
Ich prüfe, ob für Sie die Inanspruchnahme von Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe in familienrechtlichen Angelegenheiten in Betracht kommt. Bei außergerichtlichen Angelegenheiten können die Anwaltskosten ggf. über Beratungshilfe und bei gerichtlichen Verfahren über Verfahrenskostenhilfe abgerechnet werden.