Kündigungsschutzprozess
Ich prüfe bei der ersten Kontaktaufnahme das Vorliegen der Voraussetzungen des allgemeinen Kündigungsschutzes (Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz).
Hier kläre ich mit Ihnen die Voraussetzungen für einen Kündigungsschutzprozess nach dem Kündigungsschutzgesetz ab. Das sind: Beschäftigungsdauer, Zahl der Mitarbeiter und die Klagefrist.
Im weiteren Verlauf bespreche ich mit Ihnen, was das Klageziel sein soll, eine Abfindung oder der Erhalt des Arbeitsplatzes.
Kundenbewertung
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Erfahren Sie mehr über das Thema Kündigungsschutzklage (Link zu Wikipedia).
Ich vertrete in erster Linie Arbeitnehmer
Hierbei ist es u. a. mein Ziel, möglichst schnell, das heißt noch vor dem Gütetermin, eine Einigung der Vertragsparteien herbeizuführen oder vorzubereiten.
Rückständiger Lohn bzw. Gehalt
Aufgrund Ihres Arbeitsvertrages und ggf. geltender Tarifverträge überprüfe ich zunächst die Höhe Ihrer Ansprüche.
Danach schließen sich meine Prüfungen an, ob die Ansprüche ggf. verjährt – oder, was häufig der Fall ist, verfallen sind.
Häufig gelten für Ansprüche des Arbeitnehmers – auf rückständigen Lohn bzw. Gehalt – sogenannte Verfallfristen, nach denen, wenn die Voraussetzungen der Verfallfristen nicht eingehalten sind, der Verlust des Anspruchs droht, auch wenn er nicht verjährt ist.
Blogbeiträge zum Thema Arbeitsrecht:
Muss ein Arbeitgeber, bei Kündigung eines Mitarbeiters, eine Abfindung – basierend auf der Dienstzugehörigkeit – zahlen?
Kann der Arbeitgeber kündigen, nur weil der Arbeitnehmer nicht gut genug arbeitet?
Schwerpunkte meiner Arbeit in Rüttenscheid
Erfahren Sie hier mehr darüber, wie ich Ihnen bei Angelegenheiten im Familienrecht und Verkehrsrecht helfen kann.